Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die AGB gelten für sämtliche Leistungen und Produkte, die von der CEP AG (nachfolgend „Anbieterin“ genannt) für den Kunden erbracht werden. Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich und schriftlich zwischen der  Anbieterin und dem Kunden vereinbart wurden.
Diesen AGB widersprechende spezielle oder allgemeine Vertragsbedingungen werden von der Anbieterin nicht akzeptiert und haben im Verhältnis zwischen der Anbieterin und dem Kunden keine Gültigkeit.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Anbieterin kommt durch Abrede oder formlos durch die Inanspruchnahme der Dienstleistungen zustande. Leistungsinhalt und Umfang ergeben sich aus den vorliegenden AGB bzw. aus allfälligen Individualvereinbarungen.

3. Leistungen der Anbieterin
Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen, die nach besten Kräften, Wissen und Gewissen sorgfältig und gewissenhaft ausgeführt werden.
Die Anbieterin hat jederzeit das Recht, Art, Umfang, Preis, Bezugsbedingungen und Bezugskanäle der von ihr bereitgestellten Leistungen zu ändern und ihre Leistungen bei Zahlungsverzug oder anderen Pflichtverletzungen vollständig zu verweigern.
Die Anbieterin bestätigt gegenüber den Kunden über alle allenfalls notwendigen Aus- und Weiterbildungen sowie Bewilligungen zur Erbringung ihrer Dienstleistungen zu verfügen. Weitere Entschädigungen resp. Schadenersatzzahlungen aufgrund der Annullierung werden vollumfänglich wegbedungen.
Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Zur Berechnung kommen die am Tage der Leistungserbringung gültigen Listenpreise.

4. Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit die Anbieterin ihre Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann, insbesondere hat der Kunde der Anbieterin beim Erbringen von Sicherheitsdienstleistungen das Hausrecht gemäss Art. 186 StGB sowie eine Vollmacht zu erteilen, damit die Anbieterin alle Rechtshandlungen vornehmen kann, die für die erfolgreiche Ausführung des Auftrages nötig sind. Je nach Umständen gehört dazu das Erbringen geeigneter Informationen und Unterlagen für die Anbieterin. Des Weiteren hat der Kunde die Anbieterin über sämtliche in direktem oder indirektem Zusammenhang mit dem Auftrag stehenden Vorkommnisse zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung des vereinbarten Entgelts.

5. Rücktritt
Beträgt ab der Auftragszusage bis 7 Tage vor Auftragsbeginn 30% des offerierten Betrages. 6-2 Tag vor Auftragsbeginn, 50% des offerierten Betrages. Für Annullationen 1 Tag vor Auftragsbeginn sind 100% des offerierten Betrages fällig. Beide Parteien haben das Recht, einen geschlossenen Vertrag ohne Angaben von Gründen jederzeit aufzulösen. Bei einer Auflösung zu Unzeit kommen die obgenannten Umtriebsentschädigungen zur Anwendung.

6. Haftung
Die Anbieterin ist bestrebt, einen hohen Grad an professionellen Dienstleistungen zu bieten.
Für die Aussagen und Angaben in den Inseraten und Angeboten der Anbieterin wird keine Haftung übernommen. Die Anbieterin übernimmt keine Garantien für das zu erreichende Ziel. Sie gewährleistet einzig das Erbringen der versprochenen Dienstleistungen gemäss dem branchenüblichen Sorgfaltsmassstab.
Die Anbieterin lehnt jede Haftung und Gewährleistung, die im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Dienstleistungen beim Kunden entstehen könnten, ab, sofern es sich um leicht- oder mittel-fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen handelt, insbesondere bei Schäden an Apparaten, Maschinen oder bei Diebstahl.
Die Anbieterin haftet nur für absichtlich oder grobfahrlässig nachweisbar entstandenen Schaden beim Kunden. Haftung für Folgeschäden und mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen.

7. Immaterialgüterrechte
Die von der Anbieterin zur Verfügung gestellten allfälligen Inhalte ihrer Dienstleistungen, insbesondere bei Schulungen und strategischen Beratungen, sind urheberrechtlich geschützt. Die Nutzung und Bezahlung der Dienste durch den Kunden hat nicht die automatische Übertragung von Immaterialgüterrechten zur Folge. Die Anbieterin erteilt dem Kunden lediglich die Nutzungsrechte des entwickelten Konzeptes bzw. der erbrachten Dienstleistung. Jegliche weitere Nutzung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Anbieterin. Zuwiderhandlungen werden im Einzelfall mit einer Konventionalstrafe von CHF 10‘000.00 geahndet. Weiterreichende durch die Verletzung des Urheberrechts entstandene Ersatzansprüche der Anbieterin gegenüber des Kunden bleiben hierdurch unberührt.

8. Datenschutz
Die Anbieterin ergreift alle zumutbaren Massnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen. Zugriffe von Dritten bei der Anbieterin oder einem Vertragspartner der Anbieterin auf gespeicherte Daten führen nicht zur Haftung der Anbieterin und deren Vertragspartner.
Die Anbieterin verwendet Kundendaten zur vertrags- und gesetzeskonformen Erfüllung der angebotenen Dienstleistungen, zur Pflege der Kundenbeziehung sowie zur Unterbreitung von Angeboten.
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Verwertung seiner Daten durch die Anbieterin vollumfänglich einverstanden. Der Kunde kann die Nutzung und Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke jederzeit untersagen.

9. Rechnungsstellung, Zahlungsbedingungen und Verzug
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Rechnungen vollständig zu bezahlen. Die Anbieterin behält sich vor, ohne Angaben von Gründen Dienstleistungen für den Kunden nur gegen Vorauskasse zu erbringen.
Die Anbieterin rechnet nach Zeitaufwand im Viertelstundentakt ab. Es wird die effektive Auftragszeit verrechnet. Die Mindesteinsatzzeit beträgt 3 Stunden, in Ausnahmefällen bei Sonderdiensten oder im Ausland, 8 Stunden. Weitere Auslagen wie Spesen, Verpflegung, Fahrzeug- und Materialkosten können separat in Rechnung gestellt werden.
Der Kunde verpflichtet sich zur Bezahlung des geschuldeten Betrages innert spätestens 30 Tagen seit Zustellung der Rechnung. Kommt der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht innert der Zahlungsfrist nach, so gerät er mit Ablauf dieser Frist ohne Mahnung in Verzug. Bei Neukunden werden nach Vertragsabschluss 30% der Kosten als Vorauszahlung fällig. Für Miete von Spezalausrüstung/ Sonderschutzlimousinen sind 50% der offerierten Kosten als Vorauszahlung fällig. Der Restbetrag ist innert 30 Tagen nach Rechnungstellung, netto ohne Skontoabzug zu begleichen. Für einen Unterhaltsvertrag gilt Vorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Betrages, resp. Unterhaltsperiode. Bei Zahlungsverzug werden kostenpflichtige Mahnungen ausgestellt (Mahnstufe 1 CHF 10.00, Mahnstufe 2 CHF 20.00, Mahnstufe 3 CHF 30.00). Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt.
Der Verzugszins beträgt nach der 3. (dritten) Mahnung 5%.

Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.

10. Entlohnung, Try& Hyre

Mitarbeiter oder Partnerunternehmer werden durch die CEP AG entlöhnt. Alle dem Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen und sozialen Abgaben (AHV, IV, EO, ALV, Kinderzulagen, Ferien, Feiertage, Unfallversicherung, Ausfall bei Krankheit, BVG etc.) sowie sämtliche administrativen Kosten werden somit durch die Anbieterin getragen. Unsere Mitarbeiter sind weder berechtigt Geld einzufordern noch entgegenzunehmen. Zahlungen an diese befreien in keinem Fall von der Zahlungspflicht gegenüber der Anbieterin.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, ein/e von der CEP AG eingesetzte Mitarbeiter/in weder direkt abzuwerben noch einen Entlöhnungsvorschlag zu unterbreiten. Sollte ein Interesse des Kunden an einer Direktübernahme vorhanden sein, ist auf jeden Fall eine Entschädigung gegenüber der Anbieterin von mindestens CHF 100 000.00/ Person und 100% Anstellung fällig. Zuwiderhandlung gegen diese Regelung kann dem Kunden als Strafverstoss gegen die AGBs in Rechnung gestellt werden, die Busse kann je nach entstanden Schaden bis zu CHF 200 000.00 betragen.

11. Geheimhaltungserklärung
Die Parteien vereinbaren, dass im Rahmen der Leistungserfüllung über sämtliche Informationen Diskretion bewahrt wird. Der Kunde ist verpflichtet, alle Massnahmen zu ergreifen, um diese Daten vor unberechtigten zu schützen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. des Vertrags davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige oder unwirksame Regelung durch eine solche zu ersetzen, die der ursprünglichen Fassung rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommt.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
Die AGB und das Rechtsverhältnis zwischen Anbieterin und Kunden unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Hauptfirmensitz der Anbieterin.